Behandlungskosten


Ambulante Behandlung als privat- oder beihilfeversicherter Patient

Eine Beratung, Untersuchung und Behandlung in meiner Praxis wird nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Sie erhalten nach Abschluss des Termins eine ärztliche Rechnung. Bei ausführlichen Beratungen (über 30 Min) werden die Steigerungssätze einzelner Gebührenziffern angepasst, um den Umfang der Beratungsleistung abzubilden.
Diese Rechnung reichen Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle ein.


Ambulante Behandlung als gesetzlich krankenversicherter Patient

Ich habe keine Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Wiesbaden mehr. Dies bedeutet aber nicht, dass ich keine gesetzlich krankenversicherten Patienten beraten kann. Als solcher erhalten Sie nach der Beratung eine Rechnung auf Basis der ärztlichen Gebührenordnung, die Sie selbst zahlen müssen. Dabei liegen die Größenordnungen je nach Umfang von Beratung und Untersuchung zwischen ca. 20 und 60 Euro. Sind noch weitere technische Untersuchungen wie Röntgen oder Ultraschall erforderlich, so kommen noch ca. 20 bis 50 Euro hinzu. Wegen der fehlenden KV-Zulassung kann ich allerdings keine Kassenrezepte (zum Beispiel für Medikamente oder Krankengymnastik) ausstellen.


Stationäre Behandlung als privat- oder beihilfeversicherter Patient

Die stationären Behandlungskosten bestehen im Wesentlichen aus zwei Teilen: der Rechnung der LILIUM Klinik sowie den ärztlichen Rechnungen für Orthopädie und Anästhesie. Sobald der Operationstermin festgelegt wurde, erhalten Sie vorab von der LILIUM Klinik einen detaillierten Kostenvoranschlag. Diesen legen Sie Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Kenntnis und Genehmigung vor. Bei Fragen können Sie sich an das speziell geschulte Personal der LILIUM Klinik wenden, das Ihnen gerne behilflich ist.

Meine ärztlich-orthopädische Arbeit wird auf der Basis der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) berechnet. Allerdings wurde die Gebührenordnung Ende der 80er Jahre erstellt, als der Einbau eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks weder mit aufwendigen OP-Techniken (zum Beispiel AMIS-Zugang) noch mit wesentlicher technischer Unterstützung (zum Beispiel Navigationsgeräte oder individuelle Schnittschablonen) durchgeführt wurde. So offensichtlich der Nutzen von diesen Zusatzleistungen ist: Nicht alle Krankenversicherungen gewähren die Kostenübernahme. Da mir Transparenz sehr wichtig ist, erläutere ich Ihnen gerne vorab die Berechnung bzw. den Steigerungssatz meiner Leistungen.


Stationäre Behandlung als gesetzlich krankenversicherter Patient mit stationärer Zusatzversicherung

Auch hier gilt: Die stationären Behandlungskosten bestehen im Wesentlichen aus der Rechnung der Lilium Klinik sowie den ärztlichen Rechnungen. Ihre stationäre Zusatzversicherung wird – wie voraussichtlich gewohnt – die ärztlichen Rechnungen übernehmen; für diesen Fall haben Sie ja die Zusatzversicherung abgeschlossen. Die Rechnung der LILIUM Klinik muss aber ihre gesetzliche Versicherung übernehmen. Daher reichen Sie den Kostenvoranschlag der LILIUM Klinik vorab bei Ihrer gesetzlichen Versicherung ein. Hier erfolgt dann eine „Einzelfall-Entscheidung“, bei der durchaus für eine Operation in der LILIUM Klinik entschieden werden kann. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme bleiben allerdings nur die beiden Optionen, sich entweder in einem anderen Krankenhaus operieren zu lassen oder die Krankenhauskosten selbst zu tragen. Dabei sollten Sie als Patient persönlich abwägen, wie wichtig es Ihnen ist, sich von mir in einer hervorragend ausgestatteten, modernen Privatklinik operieren zu lassen (in der zum Beispiel alle Patienten auf multiresistente Keime untersucht werden).


Stationäre Behandlung als gesetzlich krankenversicherter Patient ohne stationäre Zusatzversicherung

Hier gilt dasselbe wie bei gesetzlich krankenversicherten (GKV) Patienten mit Zusatzversicherung. Wenn Sie als GKV-Patient keine weitere Privatversicherung haben, die die stationären Arztrechnungen übernimmt, müssen Sie diese selbst tragen. Die Übernahme der Klinikrechnung ist dann ebenfalls eine Einzelfall-Entscheidung Ihrer Krankenversicherung. Letztendlich müssen Sie aber auch in diesem Fall abwägen, wie wichtig Ihnen eine operative Behandlung durch mich in der LILIUM Klinik ist.